Untersuchung für Traktor-Fahrer

 

Jeder Teilnehmer im Straßenverkehr muss nicht nur eine Fahrprüfung ablegen, sondern auch den Nachweis einer körperlichen Eignung erbringen. Im Falle der Führerscheinklassen A, B, L, und T beschränkt sich diese auf einen Sehtest in einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Da auch Fachärzte für Arbeitsmedizin als amtliche Sehteststellen anerkannt sind, können Sie diesen Sehtest an allen unseren B·A·D-Standorten durchführen lassen.

Anforderungen an das Sehvermögen

Als Kraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens eine Sehschärfe von 0,7 auf jedem Auge erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.


Bitte denken Sie daran, zum Sehtest Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Brillenpass mitzubringen!

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Bescheinigung über den Sehtest ist nicht unbegrenzt verwendbar. Sie muss also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag vorgelegt werden. Für den Sehtest gilt eine Frist von 2 Jahren.

Gesetzliche Grundlagen

Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).


Der § 12 Sehvermögen bildet den Rahmen für den Sehtest:
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt. Die Sehteststelle hat sich vor der Durchführung des Sehtests von der Identität des Antragstellers durch Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass zu überzeugen.