Untersuchung für Busfahrer

Als Busfahrer haben Sie eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Bei einem Unfall sind Sie sowie Ihre Fahrgäste gefährdet. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen definiert, wenn Sie den Führerschein erwerben oder verlängern lassen möchten. Auch ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. D.h. Sie müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, um die Fahrerlaubnis verlängern lassen zu können.

 

Notwendige Untersuchungen bei Ersterteilung

Der Gesetzgeber fordert bei Neuerwerbern die folgenden Untersuchungen:

  • Untersuchung der körperlichen Eignung: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).
  • Untersuchung des Sehvermögens: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen, z.B. eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.
  • Leistungspsychologische Untersuchung: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. D.h., ob Sie rasch und auch bei störenden Einflüssen angemessen reagieren.

 

Notwendige Untersuchungen bei Verlängerung

Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab: Für Verlängerungen, die nicht über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:

  • Untersuchung der körperlichen Eignung: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).
  • Untersuchung des Sehvermögens: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen, z.B. eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

 

Für Verlängerungen, die über das 50ste Lebensjahr hinaus gelten, wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung benötigt: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. D.h., ob Sie rasch und auch bei störenden Einflüssen angemessen reagieren.

 

Ist also bei Antragstellung auf Verlängerung das 45. Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Die Untersuchung erfolgt ohne die leistungspsychologische Untersuchung. Dann kommt es jedoch zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist.
  • Die Untersuchung erfolgt mit der leistungspsychologischen Untersuchung. Die Fahrerlaubnis kann dann für die nächsten fünf Jahre verlängert werden.

 

Gültigkeit der Bescheinigungen

Die Bescheinigungen über die Untersuchungen sind nicht unbegrenzt gültig. Sie müssen also innerhalb einer gewissen Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem entsprechenden Antrag vorgelegt werden.

 

Dabei gelten die folgenden Gültigkeitsfristen:

 

  • Untersuchung der körperlichen Eignung: 1 Jahr
  • Leistungspsychologische Untersuchung: 1 Jahr
  • Untersuchung des Sehvermögens: 2 Jahre

 

Gesetzliche Grundlagen

Am 1. Januar 1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Artikel 1 hiervon ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV. Die FeV regelt die Erteilung und Verlängerung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen).


§ 11 Eignung und § 12 Sehvermögen bilden den Rahmen für die medizinischen und psychologischen Untersuchungen nach FeV. Weitere relevante Paragrafen sind:

 

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Bezug auf die §§ 11 und 12
  • § 64 Identitätsnachweis
  • § 67 Sehteststelle

 

In den Anlagen 4, 5 und 6 der FeV werden die Mindestanforderungen an die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit vorgegeben. Außerdem wird festgelegt, welche Testverfahren und Untersuchungssmethoden eingesetzt werden.

 

Im folgenden die Bezeichnungen der Anlagen:

 

  • Anlage 4: Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Anlage 5: Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Anlage 6: Anforderungen an das Sehvermögen

 

Anforderungen an die körperliche Eignung

Als Berufskraftfahrer müssen Sie relativ gesund sein. Zumindest Erkrankungen, die ein korrektes Führen des Fahrzeuges beeinträchtigen oder die zu einem plötzlichen Verlust des Bewusstseins führen können, müssen ausgeschlossen werden. Die Anlage 4 der FeV "Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" enthält konkrete Bewertungen von Krankheiten und deren Auswirkungen auf die körperliche Eignung.

 

Durchführung der Untersuchung der körperlichen Eignung

Die Untersuchung besteht aus mehreren Teilen:

 

  • Eine Befragung zu aktuellen und stattgehabten Erkrankungen, evtl. auch zu denen von Familienangehörigen, da einige Erkrankungen oder zumindest die Anlage dazu vererbt werden.
  • Eine Blutdruckmessung
  • Eine körperliche Untersuchung
  • Eine Untersuchung des Urins mittels eines Teststreifens

 

Gibt es Hinweise auf Erkrankungen, sind ggf. noch weitere Untersuchungen nötig.

Anforderungen an das Sehvermögen

Als Berufskraftfahrer müssen Sie gut sehen, können jedoch bestehende Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen ausgleichen. Die Korrektur mit Brille darf dabei max. plus 8,0 Dioptrien betragen, sonst müssen Sie Kontaktlinsen tragen.

 

Die Anforderungen sind wie folgt:

 

  • Zentrale Tagessehschärfe: beim besseren Auge 1,0; beim schlechteren Auge 0,8
  • Farbensehen: normal
  • Geschichtsfeld: normal in einem Bereich bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten
  • Räumliches (Stereo) Sehvermögen: normal
  • Seit dem 01.07.2011: Dämmerungs- oder Kontrastsehvermögen: ausreichend

 

Durchführung der Untersuchung des Sehvermögens

Die Untersuchung des Sehvermögens besteht aus mehreren Teilen:

  • An einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet.
  • Die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müssen.
  • Die Prüfung des Gesichtfeldes ist etwas aufwendiger und geschieht an einem extra Gerät, dem sog. Perimeter.
  • Seit dem 01.07.2011 ist zusätzlich das Dämmerungs- oder Kontrastsehvermögen zu testen.


Wichtig für die Untersuchung ist, dass Sie Ihre Sehhilfen für die Ferne und Ihren Brillenpass mitbringen!

Anforderungen bei der leistungspsychologischen Untersuchung

Bei den Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gelten für die Führerscheine der Klassen D sowie für die Fahrgastbeförderung besonders hohe Anforderungen an die:

 

  • Reaktionsfähigkeit
  • (Psychische) Belastbarkeit
  • Orientierung
  • Konzentration
  • Aufmerksamkeit


Die Untersuchung erfolgt meist mit computergestützten Systemen. Am häufigsten ist momentan das sogenannte Wiener Testsystem, das teilweise Situationen aus dem Straßenverkehr zeigt. Die Antworten erfolgen mittels einer speziellen Tastatur und Fußpedalen. Teils sind aber auch identische Figuren (z.B. Winkel, Dreiecke) herauszufinden. Ein anderes System ist das sogenannte Corporal Testsystem. Dieser Test ist abstrakt mit Kreuzen und Pfeilen aufgebaut. Bei der Beantwortung ist anzugeben, wo sich das Kreuz befindet (oben, unten, ...) oder wo der Pfeil hinweist (oben, unten, ...). Deshalb gibt es hierbei nur eine stark vereinfachte Tastatur für die Antwort, die mit einem Finger zu bedienen ist.

Ablauf der leistungspsychologischen Untersuchung

Vor Beginn des Testes wird Ihnen das System erklärt und Sie können sich mit der Tastatur und ggf. den Fußpedalen vertraut machen. Danach wird jeder Test einzeln erklärt und es gibt eine Übungsphase. Diese Kurzübungen können Sie auch wiederholen. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn Ihnen etwas unklar ist. Denn erst wenn Sie sicher sind, das Prinzip verstanden zu haben und treffsicher die richtigen Tasten drücken, müssen Sie loslegen. Das Startzeichen dazu geben Sie selber.


Während der Tests kommt es auf zwei Punkte an:

 

  • Schnelligkeit
  • Richtigkeit

 

Das heißt, Sie müssen flott reagieren und dafür ggf. den einen oder anderen Fehler in Kauf nehmen. Denn bei der Auswertung werden sowohl die benötigte Zeit als auch die Anzahl der richtigen Antworten gewertet. Jedoch geht es nicht darum, dass Sie ideale Leistungen erbringen, also alle Antworten in kürzester Zeit richtig beantworten. Sie können sich also ruhig ein paar Fehler leisten und werden trotzdem den Test bestehen. Bei einem Test werden Sie sogar mit Absicht überfordert. Insgesamt dauert der Test ungefähr eine halbe Stunde. Wenn ausführlichere Testversionen verwendet werden, kann der Test auch länger dauern.

Vorbereitung auf die leistungspsychologische Untersuchung

Die leistungspsychologische Untersuchung soll zeigen, dass Sie sicher im Straßenverkehr reagieren können. Dabei ist sie von den Anforderungen so angelegt, dass gesunde Menschen sie ohne Vorbereitungen bestehen können. Probleme mit der Untersuchung haben Menschen, die Konzentrationsstörungen oder verlangsamte Reaktionen haben. Deshalb sollten Sie auch möglichst ausgeruht und vor allem ausgeschlafen zu der Untersuchung erscheinen.


Unabhängig davon kann jeder mal einen schlechten Tag haben oder beim ersten Mal nicht mit dem Testsystem klarkommen. Dann klären Sie am besten mit dem testenden Arzt zusammen, woran es gelegen hat. Meist wird er Ihnen eine zweite Chance innerhalb der nächsten Wochen geben.


Generell gilt für die psychische Leistungsfähigkeit das gleiche Prinzip wie für die körperliche Leistungsfähigkeit. Eine gesunde Lebensweise mit ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung und ausreichenden Zeiten der Ruhe hält Körper und Geist fit.

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