Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau (§ 4 Abs. 9 StVG in Verb. § 71 FeV)

 

Haben Sie 14 oder mehr Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, sollten Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihren Punktestand zu reduzieren, denn bereits ein weiteres Delikt könnte den Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten. Vertrauen Sie nicht auf Ihr Glück, sondern nehmen Sie die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten wahr, um Ihren Führerschein zu sichern.

Sie können Ihren Punktestand verringern, indem Sie

  • freiwillig an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer teilnehmen. Das müssen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle beantragen. Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung wird Ihr Punktestand um 4 Punkte reduziert, wenn Sie vorher nicht mehr als 8 Punkte hatten bzw. wird Ihr Punktestand um 2 Punkte reduziert, wenn Sie vorher 9 – 13 Punkte hatten. Haben Sie bereits 14 oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister, wird die Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Verkehrsbehörde angeordnet und Sie erhalten keinen Punkterabatt mehr.
  • Diese Aufbauseminare werden in der Regel von Fahrlehrern mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt.
  •  Wenn Sie in der Probezeit (auch) durch Alkohol oder Drogen am Steuer aufgefallen sind und deshalb ein besonderes Aufbauseminar besuchen müssen, werden die Kurse von speziell qualifizierten Verkehrspsychologen durchgeführt.
  • eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Abzug von weiteren zwei Punkten, wenn Sie eine Bescheinigung über eine verkehrspsychologische Beratung bei der Führerscheinstelle vorlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie vorher bereits ein Aufbauseminar absolviert haben - freiwillig oder auf Anordnung.

 

Der Punkteabzug erfolgt auch dann, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sind und Ihnen die verkehrspsychologische Beratung von der Verkehrsbehörde empfohlen wurde, weil sie nach der Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar erneute Verkehrsdelikte begangen haben.

 

Die verkehrspsychologischen Beratungen werden von unseren speziell ausgebildeten Fachpsychologen durchgeführt, die Sie beim Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis unterstützen.

 

Hoffen Sie nicht nur darauf, dass Sie es in Zukunft besser schaffen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Zeigen Sie Weitsicht und lassen Sie sich von einem unserer erfahrenen Verkehrspsychologen dabei helfen, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern und weiteren Schwierigkeiten vorzubeugen.

Bei Fahrern, die einen extrem hohen Punktestand in Flensburg haben oder in der Probezeit wiederholt gegen die Verkehrsbestimmungen verstoßen, spielt eine verbesserte Einstellung zum eigenen Fahrverhalten die Hauptrolle. Die verkehrspsychologische Beratung ist die passende Maßnahme, um die eigene Problematik besser zu verstehen. Ziel ist es, die persönlichen Einstellungen zum Straßenverkehr sowie eigenes Verhalten realistisch wahrzunehmen und zu überprüfen. Dies schließt eine gründliche Auseinandersetzung mit den persönlichen Bedingungen von Verkehrsauffälligkeiten ein (Nachdenken über das eigene Verhalten, Umgang mit Zeitdruck, Risikoeinschätzung, Gefühle im Straßenverkehr usw.). Die verkehrspsychologische Beratung dient dem Ziel, über die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten aufzuklären und Ihnen Wege zu einem angemesseneren und sicheren Verhalten im Straßenverkehr aufzuzeigen.

Die Beratung erfolgt im Rahmen von drei Einzelgesprächen mit einer Gesamtdauer von vier Zeitstunden, einschließlich einer Stunde Vor- und Nachbereitung. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn Sie und der Verkehrspsychologe das für sinnvoll halten. Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Behörde, sodass Ihr Punktestand entsprechend reduziert werden kann.

Bei der B·A·D werden die verkehrspsychologischen Beratungen nur von Fachleuten durchgeführt, die als Verkehrspsychologen vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BdP) anerkannt sind und über jahrelange Erfahrung als Berater und Gutachter in der Verkehrspsychologie verfügen.

Die Gesprächsinhalte unterliegen der beruflichen Schweigepflicht des Psychologen, d.h. alles Gesagte ist so vertraulich wie beim Arzt oder Rechtsanwalt.

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