Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung muss sich an die Fragestellung halten, die die Verkehrsbehörde vorgegeben hat. Das heißt: Inhalt der Untersuchung ist nicht Ihre Gesamtpersönlichkeit; unter die Lupe genommen werden aber all diejenigen Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen und körperlichen Merkmale, die für Ihre Kraftfahreignung wichtig sind.
Die Leitfragen zur Begutachtung von Personen, die in der Vergangenheit gegen die Verkehrsgesetze verstoßen haben (so genannte "Tatauffällige"), lauten:
Die Untersuchung erfolgt nach wissenschaftlichen Grundsätzen und festgelegten Beurteilungsmaßstäben. So werden die Betroffenen nach einheitlichen Kriterien beurteilt – es entscheidet nicht die Sympathie oder gar eine festgelegte Quote über das Gutachtenergebnis. Je Erfolg versprechender die Strategien sind, die Sie sich überlegt haben, um zukünftig nicht die gleichen Fehler zu machen, und je stabiler die vollzogenen Verhaltensänderungen bereits sind, desto günstiger wird die gutachterliche Prognose Ihres Verkehrsverhaltens ausfallen. Es geht also in der Begutachtung nicht um "richtig" oder "falsch", sondern darum, die Risiken der Verkehrsteilnahme durch angemessene Verhaltensvorkehrungen so weit wie möglich zu begrenzen.
Die Begutachtung kann zu folgenden Ergebnissen gelangen:
Am Untersuchungstag wird Ihnen der Ablauf mit den einzelnen Untersuchungsabschnitten erläutert. Zu jeder Zeit können Sie während der Untersuchung Fragen stellen – machen Sie davon Gebrauch, damit Sie gut Bescheid wissen und keine Missverständnisse entstehen!
Das Gutachten muss in allgemein verständlicher Sprache abgefasst sein und alle wesentlichen Befunde der Untersuchung enthalten. Die Schlussfolgerungen und Bewertungen müssen sich wissenschaftlich begründen lassen. Damit wird das Gutachten für Sie nachvollziehbar und nachprüfbar.
Ist eine Befundlage eindeutig, wird das Gutachten in der Regel kürzer ausfallen als in komplizierteren Fällen. Das Gutachten muss aber immer so ausführlich sein, dass die Fragestellung der Behörde vollständig beantwortet wird.
Das Gutachtenergebnis wird am Ende des Gutachtens mitgeteilt. Die Beantwortung der behördlichen Fragen klingt oft umständlich, weil sie sich an den Wortlaut der behördlichen Fragestellung halten muss.
Sollten Ihnen wesentliche Abschnitte Ihres Gutachtens nicht verständlich sein, können Sie auch im Nachhinein gern nochmals Kontakt zu unseren Begutachtungsstellen aufnehmen und wir werden uns bemühen, Ihre Fragen zu klären.
Nach der Begutachtung wird Ihnen das Gutachten in der Regel innerhalb der nächsten 10 Werktage zugesandt. Sollten die Gutachter noch Befunde von anderen Stellen benötigen (z.B. Hausarzt, Bescheinigung von Beratungsstellen o.ä.), kann sich die Gutachtenerstellung etwas verzögern. Auch in den Fällen, in denen eine Haaranalyse durchgeführt wird, dauert die Gutachtenerstellung etwa eine Woche länger.
Sollten Sie wünschen, dass das Gutachten direkt an Ihre Fahrerlaubnisbehörde übersandt wird, erledigen wir das für Sie, wenn Sie uns damit beauftragen. Grundsätzlich entscheiden Sie als Auftraggeber, wer das Gutachten erhält.
Nach Vorlage des Gutachtens entscheidet die Verkehrsbehörde in Ihrer Fahrerlaubnis-Angelegenheit. Legen Sie innerhalb der gesetzten Frist kein Gutachten vor, wird die Verkehrsbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ablehnen bzw. – wenn Sie noch Inhaber einer Fahrerlaubnis sind – diese entziehen.