Die Begutachtung der Fahreignung besteht aus mehreren Teilen, die an einem Tag durchgeführt werden. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie, damit alle Dinge besprochen werden können, die für die Beurteilung der Fahreignung wichtig sind – aus Ihrer und aus der Sicht der Gutachter. Daher wird die gesamte Begutachtung in der Regel etwa 3 - 4 Stunden in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um einen zügigen Ablauf der Untersuchungsabschnitte, da wir wissen, dass lange Wartezeiten nicht nur lästig sind, sondern auch die Nervosität unnötig steigern.
Wenn Sie mehr wissen wollen - hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Ablauf der MPU.
Ja, Sie dürfen am Tag der MPU Nahrung zu sich nehmen. Für die medizinischen Untersuchungen ist kein leerer Magen nötig. Frühstücken Sie also so wie immer und bringen Sie sich ruhig auch etwas Verpflegung mit, wenn Sie möchten.
Sie erhalten einen Untersuchungstermin in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, nachdem Ihre Akte bei uns eingegangen ist und Ihre Untersuchungsgebühr bei uns verbucht wurde. Wenn Sie es besonders eilig haben, setzen Sie sich am besten telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen einen frühest möglichen Termin reservieren können.
Nein, Ratenzahlung der MPU-Gebühr ist bei uns nicht möglich.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können, muss ein amtlich anerkannter Dolmetscher zur Begutachtung hinzugezogen werden. Sind Sie unsicher, ob Ihre Sprachkenntnisse ausreichen, besuchen Sie am besten eine unserer kostenlosen Informationsveranstaltungen, um sich einen Eindruck über die erforderlichen Sprachkenntnisse zu verschaffen. Im Zweifelsfall ist es besser, einen Dolmetscher zu Hilfe zu nehmen, da das Gutachtenergebnis entscheidend von Ihren sprachlichen Äußerungen abhängt. Im Vorwege der Begutachtung werden Sie von uns aufgefordert mitzuteilen, ob Sie einen Dolmetscher hinzuziehen wollen. Wir werden dann gegebenenfalls eine geeignete Person beauftragen (die Auswahl muss die Begutachtungsstelle treffen).
Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit Kraftfahreignung stehen, sollten am Untersuchungstag mitgebracht und vorgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Laborbefunde, Vorgutachten, Bescheinigungen über Beratungen, Therapien oder die Teilnahme an Selbsthilfegruppen. Auch eine Liste mit den Bezeichnungen der Medikamente, die im letzten Halbjahr von Ihnen eingenommen wurden, ist zweckdienlich. Am Untersuchungstag erhalten Sie außerdem noch einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand, denn wir wollen sicherstellen, dass wir keine falschen Schlüsse aus körperlichen Besonderheiten ziehen.
Die Gutachter werden Ihre Unterlagen sichten und diejenigen verwerten, die für die Beurteilung wichtig sind.
Sind Sie Brillenträger, sollten Sie auch Ihre Sehhilfe dabei haben.
Sie können frei entscheiden, bei welcher Begutachtungsstelle Sie Ihre Kraftfahreignung untersuchen lassen wollen. Es besteht keine Verpflichtung, immer wieder zur gleichen Stelle zu gehen. Wählen Sie diejenige aus, die Ihnen am ehesten zusagt. Für uns als Gutachter ist es verständlich, wenn Sie sich nicht nochmals bei einer Stelle untersuchen lassen wollen, von der Sie vorher ein negatives Gutachten erhalten haben. Genauso nachvollziehbar ist es aber auch, wenn jemand genau deshalb nochmals zur gleichen Stelle geht, um nun zu zeigen, dass sich inzwischen Wesentliches verändert hat. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl und wählen Sie die Stelle aus, die Ihnen persönlich am angenehmsten erscheint, damit Sie möglichst unbelastet in die Untersuchung gehen!
Die Kosten und der Ablauf der MPU sind gleich, wenn Sie in der Zwischenzeit nicht weitere Delikte begangen haben (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis). Allerdings werden Sie in der Zweitbegutachtung sicherlich danach gefragt werden, was Sie seit der Vorbegutachtung unternommen haben, um die Voraussetzungen für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose zu schaffen. Im Vorgutachten sind die wesentlichen Gründe niedergelegt, die zum damaligen Zeitpunkt einem positiven Ergebnis entgegenstanden. Das Gutachten enthält in der Regel auch Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Eignungsvoraussetzungen. Daher liegen Ihnen – anders als MPU-Neulingen – bereits die wesentlichen Informationen vor, die für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich sind. Sie sollten diese nutzen und sich erst dann wieder einer MPU unterziehen, wenn Sie die erforderlichen Veränderungen zur Wiederherstellung Ihrer Kraftfahreignung vollzogen haben. Wenn Sie unsicher sind, wann eine erneute Begutachtung zweckmäßig ist, erkundigen Sie sich danach bei dem Gutachter, der Ihr Gutachten erstellt hat oder klären Sie dies in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Verkehrspsychologen.
Das hängt davon ab, ob die früheren Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der behördlichen Fragestellung stehen und dafür noch verwertbar sind. Das lässt sich nur nach Prüfung Ihrer speziellen Aktenlage beantworten.
In den meisten Fällen verjähren
Gelegentlich kommt es vor, dass z.B. Alkoholstraftaten rückwirkend sogar 15 Jahre lang verwertbar sind, wenn zwischenzeitlich keine Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgte.