Nach schwerwiegenden oder zahlreichen Verkehrsauffälligkeiten mit hoher Wiederholungswahrscheinlichkeit ist in Deutschland eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gesetzlich vorgeschrieben. Die häufigsten Ursachen sind Alkohol oder Drogen am Steuer sowie das Erreichen/ Überschreiten von 18 Punkten im Verkehrszentralregister. Die MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle, Landratsamt) angeordnet. Mit Hilfe von Experten soll geklärt werden, ob die auffällig gewordene Person wieder dazu geeignet ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. In der Regel werden die Betroffenen nur mit einem positiven MPU-Ergebnis von der Fahrerlaubnisbehörde wieder zur motorisierten Straßenverkehrsteilnahme zugelassen.
In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ein fachärztliches Gutachten anfordern, um die Fahreignung abzuklären, z.B. bei
Folgende Gründe führen in der Regel dazu, dass die Führerscheinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordert, um über die Fahreignung einer Person entscheiden zu können: