Die Verkehrsbehörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis, wenn auf Ihren Namen im Flensburger Verkehrszentralregister 18 oder mehr Punkte eingetragen sind; vorher müssen Sie verwarnt worden sein und an einem Aufbauseminar teilgenommen haben. Wenn Sie die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, nicht befolgen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis auch vor dem Erreichen von 18 Punkten entzogen.
Die Maßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer nach der Fahrerlaubnisverordnung im Überblick:
| Punkte | Maßnahmen der Behörde |
|---|---|
| 8 - 13 | |
| 14 - 17 | |
| 18 und mehr |
Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung können Sie Ihr Punktekonto verringern. Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Die Punktereduzierung ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig; es erfolgt keine Punktegutschrift.
| Punkte | Maßnahmen | Gutschrift |
|---|---|---|
| bis 8 | Aufbauseminar (freiwillig) | 4 Punkte |
| 9 - 13 | Aufbauseminar (freiwillig) | 2 Punkte |
| 14 - 17 | Verkehrspsychologische Beratung (freiwillig) Vorraussetzung ist die vorherige Teilnahme an einem Aufbauseminar (freiwillig oder angeordnet) | 2 Punkte |
Wo bekomme ich Auskunft über meinen Punktestand?
Sie können Ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt erfahren. Diese Auskunft ist kostenlos und wird Ihnen in der Regel innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegeben. Zu diesem Zweck senden Sie ein entsprechendes Gesuch zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Ihrer amtlich beglaubigten Unterschrift an das Kraftfahrtbundesamt in 24932 Flensburg. Einen Antragsvordruck finden Sie unter www.kba.de ("Formulare").
Das Punktsystem ist ein einheitlicher Maßnahmenkatalog für die Bewertung von Verkehrsdelikten. Die Anzahl der Punkte, mit der ein Verkehrsverstoß bewertet wird, hängt von der Schwere des Deliktes ab. Maximal werden Delikte mit 7 Punkten bewertet.
Den aktuellen Punktekatalog können Sie beim Kraftfahrtbundesamt einsehen:
www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Katalog/Punktekatalog.htm
Der Tilgungszeitraum hängt ab von der Art der Delikte:
Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung (Ordnungswidrigkeiten werden spätestens nach 5 Jahren getilgt).
Weitere Informationen finden Sie unter: