In Deutschland gelten für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr mehrere Promille-Grenzwerte mit unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Verstößen.
Rechtliche Folgen für Alkoholfahrten entnehmen Sie bitte dem neuen Punktesystem.
Achtung:
Radfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr angetroffen werden, verlieren ihren Führerschein, wenn ihre Fahreignung nicht durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestätigt wird! Wie berechne ich eigentlich meinen Promillewert? Promille heißt wörtlich übersetzt: pro tausend. Die Einheit Promille bezeichnet die Alkoholkonzentration im Blut: 1 Promille = 1 Gramm Alkohol in 1 Kilogramm Blut.
Der Promillewert, den eine Person erreicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere natürlich von der Alkoholtrinkmenge, aber u.a. auch vom Körpergewicht, dem Trinkzeitraum und dem Geschlecht.
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) in Promille wird häufig mit Hilfe der Widmark-Formel berechnet. Dabei ist der unterschiedliche Anteil Körperflüssigkeit am Körpergewicht bei Männern (ca. 70%) und Frauen (ca. 60%) zu berücksichtigen.
Die Anwendung der Formel ist für Laien oft schwierig und lässt außerdem die Trinkgeschwindigkeit, den Alkoholabbau und das so genannte "Resorptionsdefizit" außer Acht. Die folgenden Links enthalten praktische Hilfen:
Unter
finden Sie einen Rechner, mit dem Sie den Promillewert errechnen können, den Sie nach dem Konsum einer bestimmten Alkoholmenge erreichen würden.
Unter
www.blutalkohol-homepage.de/Promillerechner.php
finden Sie einen Rechner, mit dem Sie die Alkoholmengen herausfinden können, die zum Erreichen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration notwendig sind.
Der menschliche Organismus baut durchschnittlich 0,15 Promille pro Stunde ab. Allerdings gibt es hier zum Teil größere Unterschiede, da manche Menschen nur etwa 0,1 Promille pro Stunde abbauen. Bei anderen ist die Abbaugeschwindigkeit höher und beträgt 0,2 Promille oder sogar noch mehr.
Das kommt darauf an, wie viel Alkohol Sie vorher zu sich genommen haben. Wenn Sie bei Trinkende durch die vorher getrunkene Alkoholmenge 1,2 Promille im Blut hatten, sind Sie normalerweise erst nach 8 Stunden wieder vollkommen nüchtern (pro Stunde wird durchschnittlich 0,15 Promille Alkohol abgebaut). Bei hohen Blutalkoholwerten besteht daher die Gefahr, dass Sie auch nach einigen Stunden Schlaf noch so viel Restalkohol im Blut haben, dass Sie noch nicht wieder fahrtüchtig sind.
Mit 3 Promille ist das Stadium der Alkoholvergiftung erreicht. Allerdings kann ein Alkoholiker mit dieser Konzentration im Blut durchaus noch nüchtern wirken, weil sein Körper durch gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsum darauf trainiert ist, viel Alkohol zu vertragen. Auch wenn sein Körper noch zu funktionieren scheint, nimmt sein Organismus durch den Alkoholmissbrauch trotzdem großen Schaden. Die Fahrtüchtigkeit ist natürlich auch bei nicht sichtbaren Ausfallerscheinungen keinesfalls mehr vorhanden.
Bei den zurzeit bei verkehrspolizeilichen Kontrollen eingesetzten Atemalkoholgeräten wird die Atemluft auf Alkohol untersucht. Die Alkoholkonzentration in der Atemluft ist viel niedriger als im Blut und muss entsprechend umgerechnet werden. Eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l entspricht dabei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰. Vor Gericht wird sich in der Regel auf die Blutalkoholkonzentration bezogen, allerdings hat durch verfeinerte Messmethoden inzwischen auch die Atemalkoholkonzentration sicheren Beweiswert.
Selbst die so genannten alkoholfreien Biere oder Weine enthalten noch geringe Anteile an Alkohol.
Als alkoholfrei gelten Getränke, wenn sie weniger als 0,5 Vol. % Alkohol enthalten.
Eine Alkohol-Kennzeichnungspflicht wird vom Gesetz erst bei Getränken mit einem Alkoholgehalt ab 1,2 Vol.% verlangt.
Mindestens jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall und jeder zehnte Unfall mit Personenschaden steht im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer.
Schon bei Werten ab 0,3 bis 0,5 ‰ treten bei vielen Menschen Störungen der Reaktionsfähigkeit und Veränderungen der Stimmungslage mit Kritikminderung auf. Damit steigt auch schon in diesem Promillebereich das Verkehrs- bzw. Unfallrisiko deutlich im Vergleich zu nüchternen Fahrern. Bei 0,8 ‰ liegt das Unfallrisiko in der Regel um das Vierfache, bei einer BAK von 1,1 ‰ um etwa das Neunfache höher als bei nüchternen Verkehrsteilnehmern.
Durch Alkoholeinfluss kommt es infolge von Veränderungen der Stimmung und des Körpers zu
Nachlassende Kritikfähigkeit und erhöhte Risikobereitschaft führen zu
Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen sowie verlängerte Reaktionszeit führen zu
Störungen von Bewegungsabläufen führen zu
Störungen der optischen Wahrnehmung führen zu