Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU)
In unseren Begutachtungsstellen für Fahreignung führen wir alle gängigen medizinisch-psychologischen Untersuchungen zur Fahreignungsbeurteilung durch. Wurde in Ihrem Fall eine MPU zur Klärung ihrer Fahreignung angeordnet, so haben Sie mit der MPU die Chance, die Zweifel der Behörde an Ihrer Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges auszuräumen. Speziell ausgebildete und erfahrene Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen führen die Untersuchungen durch. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre persönliche Situation, denn wir wissen, welche Bedeutung der Besitz der Fahrerlaubnis beruflich und privat hat.
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Verkehrspsychologische Beratung (Punkteabbau)
Bei hohem Punktestand im Flensburger Verkehrszentralregister oder wiederholten Verkehrsauffälligkeiten in der Probezeit haben Sie bei uns die Möglichkeit, über eine verkehrspsychologische Maßnahme Punkte abzubauen, um einem Entzug der Fahrerlaubnis vorzubeugen.
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Informationsveranstaltungen
In unseren Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten wir regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen, auf denen wir Ihnen die notwendige Verfahrensschritte zum Behalt bzw. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erläutern und Sie über den Ablauf und die Inhalte der medizinisch-psychologischen Untersuchung aufklären.
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Fachärztliche Gutachten
Im Rahmen der Fahreignung werden von den Behörden auch verkehrsmedizinische Untersuchungen und ärztliche Gutachten gefordert – z.B. bei älteren Fahrerlaubnisbewerbern, bei chronischen Krankheiten oder aber bei bekannter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. Diese Untersuchungen können Sie bei uns durchführen lassen.
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Abstinenzkontrollen Drogen/Alkohol
Sind Sie durch Alkohol oder Drogen mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gekommen, müssen Sie für den Behalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis möglicherweise den Nachweis erbringen, dass Sie keinen Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch mehr betreiben. In unseren Begutachtungsstellen können Sie Laborkontrollen durchführen lassen, die als Belege für eine Alkohol- bzw. Drogenabstinenz rechtlich anerkannt werden.
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Fahrverhaltensbeobachtung
Zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges gehört es, dass ein Fahrer schnell und richtig reagieren kann. Ergeben sich im Rahmen der MPU-Testverfahren Hinweise auf ein unzureichendes Leistungs- und Reaktionsvermögen, kann durch eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung geklärt werden, ob sich diese Leistungsbeeinträchtigungen auch im tatsächlichen Fahrverhalten im Straßenverkehr zeigen oder von Ihnen ausgeglichen werden können.
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Leistungs-Check der Fahrtüchtigkeit
Die Fahrtüchtigkeit kann sich durch Erkrankungen, Unfälle, längere Medikamenteneinnahme oder fortschreitendes Alter verändern. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch ausreichend fahrtüchtig sind, können Sie Ihre Leistungsfähigkeit in unseren Begutachtungsstellen für Fahreignung überprüfen lassen.
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Waffenbegutachtungen
Beim Umgang mit Schusswaffen ist wegen der großen Unfallgefahren eine besondere Sorgfaltspflicht erforderlich. Falls Sie sich eine Waffe anschaffen möchten, sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, Ihre persönliche Eignung durch ein Gutachten nachzuweisen. Beim B·A·D werden Begutachtungen nach dem Waffengesetz von unseren verkehrspsychologischen Gutachtern durchgeführt, die dazu ermächtigt sind.
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